NetPlusUltra®-gestütztes Engineering von Urheberrechten, von Daniela BERNDT

Orga-Technische Dimensionen

Stacks Image 383
Es ist das im Vorwort zur vorliegenden Version 2.2/2018 erwähnte konzeptuelle Integritätsprinzip, das die Integration von validierten Erfahrungsberichten in die Wissensspektroskopie für Entscheidungsfindung des Master-Franchise-Systems gewährleistet, weshalb jeder franchisierte Web-Autor zunächst als "Datenschutzbeauftragter" (1) des eigenen Franchise-Perimeters betrachtet wird, und zwar bis das Wachstum der zugrundeliegenden beruflichen Aktivität die teilweise Delegierung des betrachteten Verantwortungsbereichs an einen weiteren konzeptgemäss registrierten Franchise-Partner rechtfertigt. Insofern als sämtliche durch den Autor erzeugte Daten in den Mehrwertschaffungsprozess des Letzteren eingehen, um zu einer wissensintensiven Web-Dienstleistung mit hohem Marktwert verarbeitet zu werden, ist es unmöglich, die Verantwortung über die Kontrolle des immateriellen Vermögens des Autors an eine Drittpartei zu übertragen (2), ohne dabei das doppelte moralische und finanzielle (bzw. meta-bilanzielle) Urheberrecht des legitimen Inhabers zu verletzen, über seine Kreationen zu verfügen, um aus den Letzteren einen Lebensunterhalt zu beziehen.
Mehr dazu

Wirtschaftliche Dimensionen

Stacks Image 426
Im Gegensatz zur DSGVO, die die veralteten Richtlinien von 1995 ersetzt, um die nationalen EU-Gesetze zu harmonisieren, geht der auf meine Situation von 2000-2003 (1) zurückzuführende Kodex+Ultra® von der folgenden dreifachen Feststellung aus:
  1. Die bestehenden trägergesellschaftsgestützten Existenzgründungsmassnahmen sind extrem mangelhaft hinsichtlich des Urheberrechtsschutzes des Projektautors und -initiators;

  2. Das auf einer Verbindung von offenen Systemen beruhende Internet hat keine Rechtsform, die seinem hyper-spezifischen Transformationspotential Rechnung trägt;

  3. Diese Marktlücken aggregieren sich zu dem verheerenden makroökonomischen Nebeneffekt, dass private Wirtschaftsinitiativen deshalb unterbunden werden, weil das Urheberrecht in der Tat unanwendbar bleibt.

Mehr dazu

Vorwort zur Version 2.2/2018

Stacks Image 479
Wie in meiner Statusaktualisierung vom 17/05/2018 angekündigt (1), ist die vorliegende Version 2.2/2018 vor dem Hintergrund des Inkrafttretens der DGSVO zu betrachten, von der die Erstere eine integriertes Verständnis fördert, und zwar auf der Grundlage des französischen "Zehn-Punkte-Leitfaden zur DSGVO" (2), auf den ich Sie an dieser Stelle vorab verweisen möchte (3).
Mehr dazu
<<  Seite 2 / 2